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Datenerfassung und -übernahmeQualitätssicherung |
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Die Forderung nach Qualitätsinformationen muß für die graphische Darstellung, für zugehörige Fachdaten und die Topologie gleichermaßen erfüllt sein. Eine Qualitätssicherung setzt verschiedene Maßnahmen voraus:
1. Detaillierte Aufgabenbeschreibung: Der Auftraggeber erhebt und formuliert einen umfassenden Katalog der Erfordernisse, denen die Daten entsprechen sollen. Die Merkmale der herzustellenden Einheit werden dabei genau vorgegeben.
Bei externer Datenerfassung ist es von äußerster Wichtigkeit, möglichst detaillierte Vorgaben zu machen:
• Welche Daten sind umzusetzen?
• Welche Informationen, z.B. in bezug auf Texte und Symbole, sind zu
erfassen?
• Welche Genauigkeit wird gefordert?
• Werden Originalunterlagen zur Verfügung gestellt oder Kopien?
• Sind Prüfzeichnungen abzuliefern?
• Welche Meilensteine sind festzulegen?
• Bis wann ist die Erfassung abzuschließen?
• Auf welcher Basis erfolgt die Abrechnung (auf Objekte, graphische
Elemente oder Kilometer Leitungslänge bezogen, mit / ohne Berücksichtigung
doppelter Elemente)?
Die Vergabe von Einmessungsaufträgen beinhaltet u.a. Festlegungen für
• die zu erfassenden Objektklassen einschließlich Attributumfang,
• den Anschluß an das Festpunktnetz,
• für die bei der tachymetrischen Aufnahme zu verwendenden Codes,
• die Sicherung der Zuverlässigkeit der geodätischen Aufnahme,
• die Übergabe an digitalen und analogen Ergebnisdokumenten.
2. Festlegung von Qualitätskontrollen: In den Herstellungsprozessen werden streng festgelegte und formalisierte Qualitätskontrollen integriert. Die Ergebnisse der Kontrollen werden in Protokollen (Aufmaß-, Berechnungs-, Prüfprotokolle, ...) festgehalten.
Beim Dienstleistungsunternehmen kann eine Eingangsprüfung der Erfassungsunterlagen erfolgen. Das Ergebnis der Digitalisierung wird dort ebenfalls geprüft, bevor die Abgabe an den Auftraggeber erfolgt, der seinerseits Genauigkeits- und Vollständigkeitstests durchführen wird.
Bei der Einmessung mit Bandmaß sind Kontrollmaße aufzunehmen. Bei tachymetrischer Messung sind die Ergebnisse der freien Stationierung oder der polygonierung zu dokumentieren. Wesendliche Punkte sind in unabhängig Messung doppelt zu erfassen.
3. Bewertung: Der Grad der Übereinstimmung von Merkmalen und Erfordernissen wird vom Unternehmen im Idealfall gemeinsam mit dem Datenlieferanten ermittelt. Es ist wichtig, daß sich beide über die Metrik zur Bestimmung von Qualitätsaussagen verständigen.
Ein Genauigkeitsmaß ist die Lagegenauigkeit. Hier gibt es verschiedene, fachlich vertretbare Möglichkeiten, diesen Begriff zu interpretieren: Die erste ist die absolute Lagegenauigkeit (absolute Lage innerhalb eines einheitlichen Bezugsystems), die andere ist die relative Genauigkeit, in der die Lage eines Objektes in Beziehung auf Objekte in seiner Nachbarschaft beurteilt wird. Durch das im Bereich der Ver- und Entsorgungsleitungen üblicherweise verwendete Verfahren der Einmessung in Bezug auf „Festpunkte" der Umgebung (Einbindeverfahren oder Orthogonalaufnahme) wird im allgemeinen eine hohe relative Genauigkeit zu erreichen sein, die jedoch nichts über die absolute Genauigkeit aussagt.
Solche und ähnliche Fragen müssen im Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eindeutig geklärt sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und den Erfolg des GIS-Projekts zu sichern.
Die Qualitätsprüfung umfaßt eine Reihe von Verfahren und Aspekten (vgl. Stöppler 1991):
• Geometrisch-topologische Prüfungen: Zu ihnen zählen:
- Prüfung auf Identitätsfehler: Instanzen unterschiedlicher Objektklassen, die geometrisch identisch sind, wie beispielsweise ein Grenzpunkt, der zugleich Gebäudepunkt ist, haben unterschiedliche Lagekoordinaten.
- Prüfung auf Flächenfehler: Der Umring flächenförmiger
Objekte ist nicht geschlossen.
- Prüfung auf unzulässige Formen: Objekte weisen unzulässige
Formen auf, z.B. eine sich selbst kreuzende Flurstücksgrenze oder
Höhenlinie.
- Prüfung auf Objektverträglichkeit: Nur Instanzen bestimmter
Objektklassen dürfen in topologischer Beziehung zueinander stehen.
• Prüfung auf Flächendeckung: Für flächenförmige Objekte, die Teil eines flächendeckenden Informationsart sind, wie Flurstücke oder Nutzungsarten, ist bei Erfassung und Fortführung die Eigenschaft der Flächendekung zu verifizieren:
- Prüfung auf Überlagerungsfehler: Ein flächenförmiges
Objekt wird teilweise oder vollständig durch ein anderes Objekt überlagert.
- Prüfung auf Aussparungsfehler: Zwischen benachbarten, flächenförmigen
Objekten klafft eine Lücke.
• Prüfung von Fachattributen: Die Qualität der Datenerfassung kann visuell nur unzureichend erfaßt werden. Digitale Verfahren ermöglichen
- eine Vollständigkeitsprüfung,
- einen Vergleich der Attributwerte mit einem vorgegebenem Wert über
relationale Operatoren (Vergleichsoperatoren),
- eine Prüfung, ob der Attributwerte in einer Liste von Werten
bzw. in einem Wertebereich enthalten ist.
• Prüfung der Graphikdaten: Hierzu gehören
- die Prüfung auf Vollständigkeit,
- die Prüfung auf korrekte graphische Ausgestaltung,
- eine bedingte Prüfung in Abhängigkeit von Feldwerten,
- eine Prüfung auf Zulässigkeit von Art und Anzahl geometrischer
Primitiven.
Generell gilt, daß die genannten Prüfverfahren nicht bei allen Datenarten gleichermaßen eingesetzt werden; bei bestimmten Datenformaten werden dagegen noch weitere Prüfungen nötig, z.B. auf die Zulässigkeit von Farbattributen oder Linienarten.
Ablauf einer DV-gestützten Fehlersuche und -korrektur
Eine einfache Prüfung des Erfassungsergebnisses kann darin bestehen, Originalplan und Prüfplots auf einem Leuchttisch übereinander zu legen, um so die Dekungsgleichheit der Information zu prüfen. Eine qualifizierte Qualitätsprüfung muß jedoch über diesen rein visuellen Vergleich hinausgehen. Es muß versucht werden, den Prüfvorgang durch automatisierbare Verfahren effizient zu gestalten. Prüfung und Korrektur der Fehler kann, wie zeigt, in drei Schritten DV-unterstützt am graphisch-interaktiven Arbeitsplatz ablaufen (Graphservice 1993):
1. Prüfung: Beim Prüfvorgang werden die Objekte nach den definierten Kriterien analysiert. Resultat der Prüfung sind neben Ergebnisprotokollen eine Fehlerliste mit Koordinatenangaben und Fehlercodes.
2. Umformung: Die Fehlerliste wird in „graphische Fehlerobjekte" umgewandelt. Dabei wird die Objektkoordinate der fehlerhaften Objekte mit einem Symbol markiert. Der Fehlercode und die zugehörige Fehlermeldung werden in der Graphik visualisiert.
3. Korrektur: Menügesteuert erfolgt das Einlesen des Datenbestandes und der Fehlerliste. Der Benutzer wird interaktiv von Fehler zu Fehler geführt. Er kann sich auf die Korrektur der Fehler konzentrieren, die oft mühsame Suche nach den fehlerhaften Objekten entfällt.
Das Ergebnis ist ein ein korrigierter Datenbestand oder ein Fortführungsauftrag
an das Datenhaltungssystem.
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© Franz-Josef Behr