Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)
- ...erweitert das Datenschutzrecht um neue bereichsspezifische Bestimmungen für die Teledienste (Systemdatenschutz, Datenvermeidung, Anonymität/Pseudonymität, elektronische Einwilligung).
Teledienstegesetz (TDG)
- ...Voraussetzung für einen sicheren elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr, in dem digitale Signaturen den Urheber und die Unverfälschtheit signierter Daten zuverlässig erkennen lassen