Übersicht:

Bezeichnung BGRUND-Schnittstelle
Allgemeine Beschreibung: BGRUND dient dem Datenaustausch von Grundrißdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte Baden-Württemberg (ALK-BW) im Rahmen der derzeitigen Verfahrenslösung (Stand 24.03.1994).
Bedeutung: Baden-Württemberg
Struktur vektororientiert, mit unvollständiger Topologie
Historie: Stand 24.03.1994
Zuständigkeit Landesvermessungsamt Baden-Württemberg, Büchsenstraße 54, 70174 Stuttgart
Tel.: 0711 / 123-2875
Quellen:
  • Schnittstelle der zentralen Grundrißdatenbank BW (BGRUND-Schnittstelle),
    Stand 24.03.94
  • Eingangsschnittstelle zur zentralen Grundrißverarbeitung BGRUND (Eingabe von Objekten und Grenzen in die Grundrißdatei BW), Stand 24.03.94

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Formatbeschreibung

Bei der Beschreibung der Eingabeformate wird folgende Symboldarstellung verwendet:

    []: Kann-Element.

    […]: Vorangehendes Element kann wiederholt werden.

    { .. | .. }: Es ist eine Auswahl zu treffen (Muß-Element).

Großbuchstaben stehen für Steuerzeichen oder Textkonstanten, Kleinbuchstaben bezeichnen Eingabedaten.

Vordaten

Vordaten sind

    die Antragsnummer,

    das verwendete Koordinatensystem,

    der Rahmen des Bearbeitungsgebiets und

    die betroffenen Kennzahlen der Punktnumerierungsbezirke.

In einem BGRUND-Verfahren ist nur ein Koordinatensystem zulässig.

Das Bearbeitungsgebiet kann durch einen rechteckigen achsparallelen Rahmen oder einen polygonformigen Rahmen mit maximal 20 Punkten definiert werden. Bei polygonförmigen Rahmen kann der erste Punkt am Ende wiederholt werden. Es darf pro Antrag nur ein Rahmen verwendet werden. Für die Vordaten gilt die formale Beschreibung:

ANTRAGSNR antragsnummer RA rechts 1 hoch 1 rechts 2 hoch 2 [rechts 3
hoch } { … } ks s bzkz punktnummer 1 punktnummer 2 { … }
Hierin
bedeuten:

  • ANTRAGSNR: unveränderliche Textkonstante
  • antragsnummer: Antragsnummer (9-stellig), die sich aus der 2-stelligen Jahreszahl, der 3-stelligen Amtsnummer und der 4-stelligen laufenden Nummer zusammensetzt.
  • RA: = Steuerzeichen für den Rahmen des Bearbeitungsgebiets
  • rechts x/hoch x: Koordinatenangaben (in cm) der Begrenzung des Bearbeitungsgebiets. Zwei Koordinatenpaare definieren einen achsparallelen rechteckigen Rahmen. Werden nach dem Steuerzeichen RA mehr als zwei (max. 20) Koordinatenpaare übergeben, leigt ein polygonförmiger Rahmen vor.
  • ks = Koordinatensystem:
    • GK: Gauß-Krüger-Meridianstreifensystem
    • BS: Badisches Soldnersystee
    • WS: Württembergisches Soldnersystem
  • s: einstellige Verschlüsselung (0 – 9) der Punktnumerierungsbezirke
  • bzkz: 4-stellige Kennzahl des Punktnumerierungsbezirks
  • punktnummer 1/ punktnummer 2: Punktnummernbereich für die Bereitstellung aus der Koordinatendatei.

Ein Beispiel für Vordaten ist nachfolgend aufgeführt:

[code language=“css“] ANTRAGSNR 941114160 4D 111 DIGRAUS 28.03.94
RA 356896000 539491000 356918000 539523000
GK 0 3065 1000 19999699 0
DIGRAUS 4
[/code]

Punktdaten


Kennung Bedeutung
G Grenzpunkt
B Gebäudepunkt
T Punkt einer topogr. oder sonstigen Linie
H TP-Hochpunkt
T Trigonometrische Punkte („T“, Spalte 10 der Punktdaten)
A Aufnahmepunkte („A“, Spalte 10 der Punktdaten).
[code language=“css“] PUNKTDATEN
000195012 356882458 539519930 G 1989G
000195002 356882470 539519743 G 1989G
000195015 356882485 539519326 G 1989G
000195001 356882503 539518862 G 1989G
000195017 356884853 539518959 G 1989G
000195016 356886984 539519046 G 1989G
000196007 356889697 539519157 G 1989G
000196006 356892222 539519262 G 1989G
000861007 356893018 539494305 G 1989G
000861006 356893722 539493116 G 1989G
000866011 356893979 539492510 G 1989G
000871016 356894059 539502299 G 1989G
000871030 356894285 539504522 B 1989GU
000871029 356894389 539503341 B 1989GU
000190027 356894420 539519352 G 1989G
000871013 356894481 539505206 G 1989G
000866012 356894608 539491029 G 1989G

000884018 356923343 539523056 G 1993
000884017 356923580 539525431 G 1993
PUNKTDATENENDE
[/code]

Gemarkung / Flur

Die Übergabe von Gemarkung und Flur ist den Grundrißdaten voranzustellen. Dabei gilt die formale Beschreibung:

EN gemarkungs- und flurnummer gemarkungsname E

Hierin bedeuten:

  • EN: Steuerzeichen für Gemarkung und Flur,
  • gemarkungs- und flurnummer: Nummer der Gemarkung (max. 4-stellig), gefolgt von der 3-stelligen Flurnummer; die Flurnummer kann unmittelbar nach der Gemarkungsnummer in einem Datenfeld oder in einem getrennten Datenfeld stehen.
  • gemarkungsname: Name der Gemarkung. Es sind maximal 26 Zeichen, mindestens aber die ersten 3 Zeichen des Namens sind einzugeben. Es konnen Groß- und Kleinbuchstaben sowie Umlaute und ß verwendet werden.

Ein Beispiel:

[code language="css"] EM 2105000 Böh E
[/code]

Flurstücke

Für die Übergabe von Flurstücken gilt die formale Beschreibung:


EF flurstücksnummer [R wert1] [H wert2] [D wert3] {punktnummer | rechts G hoch}
{punktnummer | rechts G hoch | K+ | K-}
[{punktnummer | rechts G hoch | K+ | K- | L r | R r}] [ ... ] E


Hierin bedeuten:

  • EF: Steuerzeichen für Flurstücke,
  • flurstücksnummer: Flurstücksnummer einschließlich 3-stelliger Unternummmer (darf keine Zuflurstücksnummer sein).
  • R, H, D: wahlfreie Steuerzeichen, durch die die Standardpositionierung der Flurstücksnummer für Rechtswert, Hochwert und Drehwinkel ersetzt werden kann. Die Versschiebungsbeträge wert1 und wert2 sind für die Schriftmitte in mm bezogen auf den Maßstab l:500 und auf den zuerst eingegebenen Grenzpunkt bezogen., Der Betrag wert3 ist in Gon und bezogen auf die West-Ost-Richtung einzugeben. Dis Drehung ist im Uhrzeigersinn positiv.
  • Der Grenzzug: des Flurstücks ist mit Punktnummern (punktnummer) oder Koordinaten (recht, hoch) im Uhrzeigersinn einzugeben, wobei der Anfangspunkt am Ende zu wiederholen ist. Punktnummern müssen eine Unternummer unter 700 aufweisen. Bei den Koordinaten muß es sich um Gauß-Krüger-Werte handeln. Ein Koordinatenkennzeichen K wird wie G behandelt.
    Bei kreisförmigen Grenzen wird nach dem Bogenanfang das Steuerzeichen K+ bzw. K- übergeben, wenn der Kreisbogen links bzw. rechts von der Sehne liegt. Dann folgen die Nummer des Kreismittelpunkts und des Bogenendpunkts. Sofern der Kreisbogen durch den Radius festgelegt ist, wird anstelle des Kreismittelpunkts das Datenfeld in der Form Lr oder Rr übergeben. L bedeutet dabei, daß der Kreismittelpunkt links von der Sehne, R, daß der Kreismittelpunkt rechts von der Sehne liegt. Der Radius r wird in der Einheit Zentimeter angegeben.

Ein Flurstück kann ein oder mehrere andere (innenliegende) Flurstücke umschließen. Hierzu ist bei der Eingabe des Grenzzugs mittels einer fingierten Grenze die logische Verbindung zu dem innenliegenden Grenzzug herzustellen. Der innenliegende Grenzzug ist im Gegen-Uhrzeigersinn zu umfahren.


Sachdaten zum Objekt Flurstück



Bei der Übergabe von Flurstücken, deren Objektbildung und Speicherung werden insbesondere folgende Standardannahmen getroffen:

  • Entstehungsdatum: Datum des Maschinenlaufs,
  • Status und Flurstücksfolge (noch nicht zugelassen),
  • Flurstücksnummer in gewöhnlicher Darstellung für alle Maßstabe.

Für die Übergabe abweichender Sachdaten gilt die formale Beschreibung:

AF flurstücksnummer änderungsschlüssel Änderungsdaten
E


Hierin bedeuten:

    AF: Steuerzeichen für Sachdaten Flurstück (Änderung von Standardannahmen)

    flurstücksnummer: Flurstücksnummer; bei den Anderungsschlüsseln 01 bis 03 ist ein Flurstücksnummernbereich zulässig.

    änderungsschlüssel: Änderungsschlüssel mit folgenden Werten:

      01: Entstehungsdatum des Flurstücks,

      02 und 03: reserviert für Status und Flurstücksfolge,

      04: noch nicht verwendet

      05: Anderungsdaten für Maßstäbe 1:1 bis l: 1000,

      06: Änderungsdaten für Maßstabe 1:1001 bis 1:2500.

    anderungsdaten: Änderungsdaten werden in folgender Form übergeben:

      Änderung des Speicherungsdatums:
      01 ttmmjjjj

      Änderung der Darstellung und Position der Flurstücksnummer:
      05, 06 objektschlüssel [R wert1 H wert2] [D wert3]
      Hierin bedeuten:

        ttmmjjjj: Tag, Monat, Jahr

        objektschlüssel: Objektschlüssel für Art der Darstellung der Flurstücksnummer:

          233: gewöhnlich, ggf. mit Schragstrich,

          234: mit Bruchstrich,

          9831: nur Unternummer (mit Schrägstrich),

          9830: keine Darstellung.

        R, H, D: Wahlfreie Steuerzeichen zur (absoluten) Positionierung der Flurstücksnummer; wertl und wert2 sind Gauß-Krüger-Koordinaten auf Dezimeter gerundet, wert3 ist in Gon und bezogen auf die West-Ost-Richtung. Die Drehung ist im Uhrzeigersinn positiv.

      Eingabe eines Zuordnungspfeils für die Flurstücksnummer, falls die Flurstücksnummer aus Platzgründen außerhalb des Flurstücks steht, in folgender Form:
      05, 06 objektschlüssel [R wertl H wert2 R wert3 H wert4]
      Hierin bedeuten:

        objektschlüssel: Objektschlüssel 292 für den Zuordnungspfeil:

        R, H: Steuerzeichen zur Festlegung der Geometrie des Zuordnungspfeils; wertl und wert2 sind die Gauß-Krüger-Koordinaten des Pfeilendes auf dm gerundet; wert3 und wert4 sind die Gauß-Krüger-Koordinaten der Pfeilspitxe auf dm gerundet.

    <

Ein Beispiel für die Übergabe eines Flurstücks mit nachfolgenden
AF-Sätzen findet sich in folgendem Ausschnitt eines BGRUND-Datensatzes:

[code language="css"] EF 4751000
000041011 000041010 000888013 000189014 000041011 E AF 4751000 01 03081991 E AF 4751000 05 0233
R35690665 H53952305 D +0 E AF 4751000 06 0233
R35690665 H53952305 D +0 E
[/code]

Grenzzüge

Für die Übergabe von Grenzzügen gilt die Datenfolge:

EG {objektschlüssel | kein Objektschlüssel}

{punktnummer | rechts G hoch}

{punktnummer | rechts G hoch | K+ | K-}

[{punktnummer | rechts G hoch | K+ | K- | L r | R r}]

[ ... ] E


Hierin bedeuten:

    EG: Steuerzeichen für Grenzen,

    objektschlüssel: Objektschlüssel mit folgendem Wertebereich:

    • 211: Bundesgrenze
    • 212: Landesgrenze
    • 213: Regierungsbezirksgrenze
    • 222: Grenze der Region
    • 214: Kreisgrenze
    • 215: Gemeindegrenze
    • 231: Gemarkungsgrenze
    • 232: Flurgrenze
    • 233: Flurstücksgrenze (Standardannahme falls kein Objektschlüssel übergeben wird).

Die Bedeutung der sonstigen Daten entspricht der bei der Übergabe von Flurstücken. Grenzüge, die Bestandteile von Flurstücken sind (Steuerzeichen EF), sind nur dann zusätzlich noch mit EG zu übergeben, wenn sie politische Grenzen oder Katasterbezirksgrenzen sind.

Flurstücksnummer zur Objektbildung bei gegebenem Grenzzug

Der komplette Grenzzug muß bereits gegeben sein (z.B. mit Steuerzeichen EG). Die Objektbildung wird nach denselben Regeln wie beim Steuerzeichen EF geführt.

Ausgehend von einer beliebigen Grenze gilt die Datenfolge: EN flurstücksnummer [R wert1] [H wert2] [D wert3] {punktnummer | rechts G hoch} {punktnummer | rechts G hoch} E

Die Flurstücksnummer wird wie bei EF (Nr. 4) positioniert.

Ausgehend von der Flurstückskoordinate gilt die Datenfolge

EK flurstücksnummer R wert1 H wert2 [D wert3] E

Hierin bedeuten:

    wertl und wert2: Gauß-Krüger-Werte auf dm gerundet.

    wert3: Drehwinkel in Gon bezogen auf die West-ost-Richtung. Die Drehung ist im Uhrzeigersinn positiv.

Topographische und sonstige Linien

Für Linien gilt die Datenfolge

ET flurstücksnummer objektschlüssel [datum] {punktnummer |
rechts G hoch} {punktnummer | rechts G hoch | K+ | K-} [{punktnummer | rechts
G hoch | K+ | K- | L r | R r}] [ ... ] E
Hierin bedeuten:

    ET: Steuerzeichen für Linien, nur zulässig bei Gauß-Krüger-Verfahren.

    flurstücksnummer: Das Datenfeld ist leer oder mit 0 belegt, da der Flurstücksbezug bei topographischen und sonstigen Linien nicht mehr gespeichert wird.

    objektschlüssel = Objektschlüssel:

    • 241: Grenze der tatsächlichen Nutzung (Nutzungsartengrenze),
    • 251: topographische Linie,
    • 252: überdeckte topographische Linie,
    • 581: deutliche Böschungsoberkante,
    • 582: undeutliche Böschungsoberkante,
    • 584: deutliche Böschungsunterkante,
    • 585: undeutliche Böschungsunterkante,
    • 1014: offene Gebäudebegrenzungslinie,
    • 3422: oberirdische Fernwasserleitung,
    • 3424: unterirdische Fernwasserleitung,
    • 3461: oberirdische Erdgas-, Heizgasleitung,
    • 3462: unterirdische Erdgas-, Heizgasleitung,
    • 3464: oberirdische Rohölleitung,
    • 3465: unterirdische Rohölleitung,
    • 3475: oberirdische Fernheizleitung,
    • 3476: unterirdische Fernheizleitung,
    • 3444: oberirdische Hochspannungsleitung auherhalb der Ortslage
    • 3445: oberirdische Hochspannungsleitung innerhalb der Ortslage,
    • 3446: unterirdische Hochspannungsleitung,
  • datum = Datum der objektbildung (Speicherung) im Format ttmmjjjj
  • Der Linienzug ist mit Punktnummern (punktnummer) oder Koordinaten (rechts hoch) in beliebigem Umfahrungssinn (ausgenommen Böschungsoberkante) zu übergeben. Bei geschlossenen Linien ist der Anfangspunkt am Ende zu wiederholen. Bei den Koordinaten muß es sich um Gauß-Krüger-Werte handeln. Punktnummern müssen eine Unternummer unter 700 aufweisen. Bei kreisförmigen Linienelementen wird nach dem Bogenanfang das Steuerzeichen K+ bzw. K- übergeben, wenn der Kreisbogen links bzw. rechts von der Sehne liegt, gefolgt von der Nummer oder den Koordinaten des Kreismittelpunkts. Anstelle des Kreismittelpunkts ist auch Lr oder Rr zulässig (vgl. EF). Anschließend folgt der Bogenendpunkt.
    Böschungsoberkanten sind so zu übergeben, daß die Böschungsfläche rechts vom Linienzug liegt. Die maximale Böschungsbreite betragt 100 m.
Gebäude

Für Gebaude gilt die Datenfolge

EB flurstücksnummer gebäudenutzung {Q | Q | N} [hausnummer] {punktnummer | rechts G hoch} {punktnummer | rechts G hoch | K} {punktnummer
| rechts G hoch | K} {punktnummer | rechts G hoch | K} [ ... ] E
Hierin
bedeuten:

  • EB:Steuerzeichen für Gebäude, nur r.ulassig bei Gauß-Krüger-Verfahren. flurstücksnummer = Flurstücksnummer wie bei Flurstücken (s. Nr. 4). Als Flurstücksnummer st die Nummer des Flurstücks zu übe~geben, auf dem das Gebäude ganz oder teilweise liegt.
  • gebaudenutzung: Objektschlüssel oder Gebäudenutzung (Abkürzung) entsprechend beiliegender Tabelle (Beilage 1).
  • Das Kennzeichen N ist zu übergeben, wenn die Gebäudenutzung nicht gezeichnet werden soll. Andernfalls ist das Kennzeichen P bzw. Q zu übergeben, wenn die Gebäudenutzung parallel bzw. senkrecht zur ersten Gebäudeumrißlinie gezeichnet werden soll.
  • hausnummer: Es kann eine aus maximal 6 alphanumerischen Zeichen bestehende Hausnummer übergeben werden. Bei fehlender Hausnummer ist statt dessen ein leeres Oatenfeld zu übergeben.
  • Der Umriß des Gebäudes ist mit Punktnummern (punktnummer) oder Koordinaten (rechts hoch) im Uhrzeigersinn zu übergeben, wobei der Anfangspunkt am Ende zu wiederholen ist. Als die ersten beiden Punkte sind diejenigen einzugeben, zu deren Verbindungsgeraden die Hausnummer parallel ausgerichtet werden soll. Bei den Koordinaten muß es sich um Gauß-Krüger-Werte handeln. Punktnummern müssen eine Unternummer unter 700 aufweisen. Bei kreisformigen Gebäudeumrissen ist nach dem Bogenanfangspunkt das Steuerzeichen K, gefolgt von einem weiteren (beliebigen) Bogenpunkt und dem Bogenendpunkt zu übergeben. Anstelle der Datenfolge K und beliebiger Bogenpunkt ist auch die Datenfolge
    {K+ | K-} {L r | R r}
    zulassig (vgl. EF).

Das Gebäude kann Innenhöfe enthalten: Hierzu ist bei der Eingabe des Umrisses mittels einer fingierten Gebaudeflucht die logische Verbindung zum Innenhof herzustellen; der Innenhof ist im Gegen-Uhrzeigersinn zu umfahren.
Das Programm nimmt grundsätzlich Standardschraffur bezogen auf die erste Gebäudeumrißlinie an. Soll die Schraffur hinsichtlich Strichbreite oder Art (parallel, senkrecht oder schräg) anders gespeichert werden oder soll sie sich auf eine andere Gebaudeumrißlinie beziehen, so ist nach dem Endpunkt der Gebäudeumrißlinie, auf die sich die Schraffur beziehen soll, das Steuerzeichen S2, S4, P2 oder Q2 zu übergeben. Soll keine Schraffur durchgeführt werden, so ist nach einer beliebigen Gebäudeumrißlinie das Steuerzeichen SO zu übergeben.

  1. Vordaten
    • Gemarkungs- und Flurnummer
    • Gemarkungsname
    • Antragsnummer
    • Rahmen des Bearbeitungsgebietes
  2. Flurstücke (EF)
  3. Sachdaten zum Objekt Flurstück (AF)
  4. Grenzzüge (EG)
  5. Flurstücksnummer (EN)
  6. Topographische und sonstige Linien (ET)
  7. Gebäude (EB)
  8. Positionierung Hausnummer und Gebäudenutzung (VH / VA)
  9. Texte (EX)
  10. Punktnummern zur Beschriftung AP und TP (EV)
  11. Punktnummern zur Beschriftung sonstiger Punkte (EU)
  12. Genauigkeitsstufe und Abmarkungszustand nicht numerierter Grenzpunkte (AP)


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raumbezogene Datenverarbeitung

Beispieldaten

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Literatur

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